Als Schengenstaat setzte die Schweiz ihre spezifischen Interessen durch bei der Formulierung der neuen Richtlinien durch. Das gilt insbesondere für Ordonanzwaffen, die man wie bisher auch nach dem Dienst ohne jeden Zusatzaufwand behalten kann. Neu im Gesetz ist, dass künftig die wesentlichen Teile halbautomatischer Waffen gekennzeichnet sein müssen. So kann die Polizei die Herkunft einer Waffen besser abklären. Rücksicht nimmt die Anpassung auch auf unserer Schiesstradition, die mit mimimen Änderungen wie bisher fortgeführt werden kann.
Die Abkommen von Schengen/Dublin bringen der Schweiz grosse Vorteile bei der Verbrechensbekämpfung und im Asylbereich. Gerade weil Terrorismus und organisierte Kriminalität grenzüberschreitend vernetzt sind, hat die Schweiz grösstes Interesse auf dem bewährten Weg weiter zu gehen, statt sich in Sicherheitsfragen vom gegenseitigen Informationsaustausch abzukoppeln.
Die Abkommen von Schengen und Dublin sind zentrale Elemente des bilateralen Wegs. Die Exportnation Schweiz fährt gut mit ihrer Einbindung die europäischen Märkte. Es ist fahrlässig, unseren Exportunternehmen, unserem Tourismus und unserer Wirtschaft Steine in den Weg zu legen und ohne Not unseren Wohlstand zu gefährden.
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